Kein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren!Seit dem 01.04.2016 sind wir gesetzlich angehalten, den Jugendschutz umzusetzen. Das heisst, kein Verkauf an Personen unter 18 Jahre. Dies haben wir bisher auch schon so gemacht. Hier änderte sich, für Sie als Kunden, nichts. Wir unterstützen diese Regelung, da die E-Zigarette ein Genussmittel nur für Erwachsene ist. Die Lieferung Ihrer Bestellung!Der Gesetzgeber sieht nicht nur vor, das wir sicher gehen dass Sie über 18 Jahre alt sind, wenn Sie bei uns bestellen. Er sieht auch vor, das die Sendung auch nur an einen Volljährigen geht und in Empfang genommen wird. Der Postbote kommt an Ihre Tür und überprüft, ob der in Empfang nehmende mindestens 18 Jahre als ist. Leider dürfen keine Pakete mehr an Nachbarn übergeben werden. Ausserdem kann Ihr Paket nicht an einen Ablageort abgelegt werden, welchen Sie mit DHL vereinbart haben. Zusammenfassung zur Handhabung des JuSchG beim Einkauf von E-ZigarettenEs ist notwendig das Sie Ihr Kundenkonto einmalig in unserem Shop auf FSK18 freischalten. Zudem ist es notwendig durch den DHL-Boten an Ihrer Haustür das Paket an einen Volljährigen zu übergeben, so das kein Jugendlicher das Paket in Empfang nimmt. Wenn Sie wissen, das Sie nicht zu Hause sind, sondern auf der Arbeit, können Sie wie gewohnt als Lieferadresse Ihre Arbeitsstätte angeben. Zustellungen an Packstationen, oder Standorte die in einem Ablagevertrag genannt wurden (soweit mit DHL durch Sie vereinbart), werden in die Postfiliale umgeleitet. WIR DANKEN IHNEN, UNSEREN KUNDEN!Wir sind Ihnen Dankbar, wenn Sie hierfür Verständnis aufbringen. Der Aufwand wird für uns und Sie als Kunde erhöht. Ein Schritt der für Sie ggf. Komforteinbußen bedeutet, auch wenn wir versuchen den Aufwand minimal zu halten. Nur so können wir gewährleisten, das wir auch in Zukunft bequem Online ihre Lieblingsprodukte anbieten können. Herzlichst, Ihr Team der Dampferbude TPD2 - Das neue Gesetz betrifft nun auch die E-ZigaretteAb dem 20. Mail 2016 gelten für den e-Zigaretten-Handel neue gesetzliche Regelungen, was das Anbieten und den Verkauf im Ladengeschäft oder einen Onlineshop betrifft. Diese Regelung betrifft alle im Shop erhältlichen Artikel, auch Akkus, Ladegeräte, Spritzen, Watte, Silikon-Cover usw. Nicht nur die e-Zigarette und das Liquid selber. Es gelten folgende Gesetze welche umzusetzen sind: 1.)Altersprüfung: Der Verkauf darf nur noch an Personen +18 verkauft werden (Seit 01. April 2016 durch das neue JuSchG in Kraft). Diese Altersprüfung ist in 2 Schritten vorgesehen: Altersprüfung online VOR dem Kauf und zusätzlich die Alterssichtprüfung bei Übergabe. Im Ladengeschäft nur die Alterssichtprüfung bei Übergabe (im Zweifel per Ausweis zu kontrollieren) 3.) Das hat sich seit dem 20. Mai 2016 geändert: Artikel die nach dem 20. Mai 2017 auf den Markt gebracht werden, müssen bei einer staatlichen Meldestelle zur Prüfung auf Einhaltung der Richtlinien vorgelegt werden. Die Dauer des Prüfverfahren ist auf 6 Monate festgelegt. Erst nach dieser 6 Monate anhaltenen Frist, dürfen neue Produkte vertrieben werden. Ab dem 20. Mai 2017 müssen alle Inhaltsstoffe für Liquids an die EU gemeldet werden. Damit wird sicher gestellt, das alle angebotenen Liquids den Anforderungen genügen. 4.) Werbung und Angebote durch den Shop: Ab dem 20. Mai 2016 (keine Übergangsfrist) ist es verboten Produkte zu bewerben. Darunter fallen: Fernsehwerbung, Radiowerbung, Anzeigenwerbung, soziale Medien, ausgenommen Plakatwerbung. Schauen Sie regelmäßig bei uns unter NEUE ARTIKEL, um sich über neue Artikel zu Informieren. Über vergriffene Artikel können Sie sich über die Verfügbarkeitserinnerung informieren lassen. Diese erscheint automatisch, sobald ein Artikel ausverkauft ist. Sie erhalten dann eine eMail von uns, sobald der Artikel wieder lagernd ist. Dieser Service steht jedoch nur angemeldeten Kunden zur Verfügung, nicht unseren Gast-Kunden. 5.) Auslandslieferungen ab dem 20.05.2016: Im Zuge der Einführung der TPD2 werden wir die Auslieferung unserer Artikel in das EU Ausland einstellen. Dies Betrifft unter anderen unsere Kunden in Frankreich, Belgien, Luxembourg, Italien, Niederlande und Österreich. Die neue Gesetzgebung sieht vor, das wir die Artikel in allen EU-Staaten anmelden in welche wir ausliefern. Der Prozentuale Anteil an Kunden im EU-Ausland ist gering, so das diese Maßnahme sich als nicht wirtschaftlich erweist. |
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