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Hinweis zum Batteriegesetz und Elektrogesetz

Gesetzlicher Hinweis zur Batterieverordnung | BattG

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch persönlich bei uns abgeben, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Alternativ können Sie die von uns erworbenen Batterien und Akkus in einem frankierten Umschlag an uns zurücksenden. Die Rücksendeadresse finden Sie im Impressum.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Pb, Cd oder Hg) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
 
Im folgenden bedeuten die Symbole mit den Mülltonnen und deren Bezeichnung:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

 

Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung

Entsprechend der europäischen Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Die Geräte, sowie die Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Bitte entsorgen Sie daher die Geräte über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde. Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt.

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